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Justizgewalt: Definition und Funktionen

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Justizgewalt: Definition und Funktionen

Der Begriff „Justiz“ bezieht sich auf eine der drei Funktionen und Fähigkeiten die einen Staat ausmachen. Sie ist neben der Legislative und der Exekutive eine der drei Grundgewalten. In anderen Lektionen von einem PROFESSOR haben wir bereits über die Merkmale der Exekutive und Legislative gesprochen, daher werden wir Ihnen heute in dieser Lektion die Definition und Funktionen der Justiz. Auf diese Weise werden Sie die Zusammensetzung unseres Staates und die Verteilung der Befugnisse besser verstehen.

Die Justiz ist, wie wir in der Einleitung erklärt haben, eine der drei Gewalten, die einen Staat tragen. Die anderen Mächte sind die gesetzgeberisch, der für die Genehmigung und Ausarbeitung von Gesetzen zuständig ist, und der Exekutivgewalt, zuständig für die Ausführung der Gesetze. Nachdem wir dies verstanden haben, müssen wir über die Funktionen der Justiz sprechen.

Die Justiz ist die Macht, die die Rechtspflege ermöglicht Gesetze anwenden können. Dank dieser Befugnis kann der Staat die Rechte der Bürger schützen, Streitigkeiten beilegen und Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten durchsetzen. All dies unter Berücksichtigung, dass

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die Justiz muss unabhängig sein der anderen Gewalten, um den Bürger gegen die von der Legislative und der Exekutive begangenen Missbräuche verteidigen zu können.

Einige Merkmale der Justiz sind:

  • Kontrollieren Sie die öffentlichen Befugnisse, vor allem die Exekutive. Sie dient der Verteidigung, damit die Legislative und die Exekutive ihre Macht nicht gegen wehrlose Bürger missbrauchen können.
  • Schützen Sie die Vorherrschaft der Verfassung gegen den Rest des Rechtssystems. Auch die Justiz muss auf die Verfassung reagieren.
  • Weisen Sie Rechtsnormen zu, um Konflikte beizulegen.
  • Interpretiere das Gesetz. Sowohl die Verfassung als auch andere Gesetze.
  • Machen Sie das Gesetz, nicht indem Sie es schaffen (Funktion der gesetzgebenden Gewalt), sondern durch Anwendung der Rechtsprechung.

Die Funktionen der Justiz können je nach Staat unterschiedlich sein, da allgemein durch die Verfassung geregelt Von jedem Land. Um eine Vorstellung von der Rolle dieser Macht zu bekommen, werden wir über die Justiz in Spanien sprechen.

Justiz: Definition und Funktionen - Was ist die Justiz?

Bild: Slidehsare

Um mit dieser Lektion über die Definition und die Funktionen der Justiz fortzufahren, müssen wir darüber sprechen, wasdie die Justiz in Spanien bilden, und welche Funktionen sie gemäß unserer Verfassung haben.

Die richterliche Gewalt Spaniens besteht aus Gerichten und Tribunalen, die sich aus Amtsträgern und Richtern zusammensetzen, die im Namen des Königs Recht haben. Ausschließlich die Gerichte und Tribunale, die beurteilen und vollstrecken können, was entschieden wird. Die Gerichte und Gerichte kennen und entscheiden in Spanien über zivilrechtliche, strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, soziale und militärische Anordnungen.

Die spanische Justiz ist nach einer Reihe von Grundsätzen, die für das reibungslose Funktionieren der Gerichte erforderlich sind, lauten diese Grundsätze wie folgt:

  • Grundsatz der Unparteilichkeit: Richter und Richter müssen sich von Angelegenheiten enthalten, an denen sie ein persönliches Interesse haben. Muss sein unparteiischDaher kann es zwischen den Richtern und den Verfahrensbeteiligten keine Freundschaft oder Feindschaft geben.
  • Grundsatz der Unabhängigkeit: Gerichte und Tribunale sind unabhängig von jeder Behörde, einschließlich der ihnen übergeordneten Gerichte.
  • Prinzip der Immobilität: Die Richter und Richter sind aus ihrem Amt nicht absetzbar, so dass sie nur aufgrund gesetzlich festgelegter Garantien in den Ruhestand versetzt oder suspendiert werden können.
  • Verantwortungsprinzip: Sie sind für die von ihnen in Ausübung ihres Amtes begangenen straf- und disziplinarischen Vergehen verantwortlich.
  • Legalitätsprinzip: Richter und Richter unterliegen der Verfassung und dem übrigen Rechtssystem.

Die richterliche Gewalt liegt in Spanien bei den Gerichten, den nach Gebiets- und Sachkompetenzen organisierten Gerichtsbarkeiten. Unter den Gerichtsbarkeiten in Spanien finden wir Folgendes:

  • Oberster Gerichtshof: Es hat seinen Sitz in Madrid und ist in fast allen Anordnungen das höchste Gericht. Sein Verbreitungsgebiet erstreckt sich über das gesamte spanische Territorium. Sie besteht aus der Straf-, Verwaltungs-, Sozial- und Militärkammer.
  • Nationales Publikum: Es ist eine Justizbehörde, die für Fälle von besonderer strafrechtlicher, politischer oder sozialer Bedeutung zuständig ist. Es besteht aus den Kammern für Berufungs-, Straf-, Sozial- und Verwaltungsverfahren.
  • Oberste Gerichte: In jedem etabliert Autonome Gemeinschaft. Damit sind die in den Autonomen Gemeinschaften initiierten Ursachen erschöpft.
  • Provinzielles Publikum: Höhere Justizbehörden jeder spanischen Provinz. Sie kennen Straf- und Zivilsachen. Seine Zuständigkeiten sind die Provinz, aus der es benannt ist.
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