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Wie stelle ich eine Rechnung ab, wenn Sie ein freiberuflicher Psychologe in Spanien sind?

Die Psychologie ist eine Wissenschaft, die sich mit dem Studium und der Analyse der Psyche und der damit verbundenen Prozesse befasst. Aber es ist auch ein Beruf, der große Anstrengungen, Ausdauer und Hingabe erfordert, da die Figur des Psychologen die eines Fachmanns ist, dessen Dienste eine wirtschaftliche Belohnung implizieren.

Viele Fachleute arbeiten für die öffentliche Verwaltung oder werden von einem Unternehmen oder einem psychologischen Institut eingestellt, aber die Wahrheit ist so Die überwiegende Mehrheit der Psychologen wird sich als Freiberufler niederlassen müssen um zu überleben, und dafür müssen sie ihre Leistungen abrechnen können. Wie stelle ich eine Rechnung ab, wenn Sie ein freiberuflicher Psychologe in Spanien sind? Wir werden es in diesem Artikel sehen.

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Voraussetzungen für den Beginn der Abrechnung als freiberuflicher Psychologe

Bevor Sie mit Patienten oder Anwendern in Kontakt treten und Rechnungen stellen können, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Und das ist es

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Um autonom zu sein und als solche fakturieren zu können, müssen eine Reihe von vorherigen Schritten durchgeführt werden.

Um als Psychologe arbeiten zu können, ist zunächst einmal eine Registrierung erforderlich, die eine gesetzliche Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Darüber hinaus ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung erforderlich.

Sobald dies geschehen ist und solange wir über die erforderlichen Berufsbezeichnungen verfügen, müssen wir uns bei der Sozialversicherung als Selbstständige anmelden und anmelden Finanzministerium, eine Volkszählung bei der Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten oder IAE durchführen und das Formular 037 zur Registrierung von Selbständigen ausfüllen (mit dem Epigraph 776). Sobald dies erledigt ist, können wir mit der Abrechnung beginnen.

Ab dann müssen wir den Selbständigen-Monatsbeitrag zahlen, sowie Vorlage des vierteljährlichen Formulars 130 der Ratenzahlung des IRPF und des 303 der Mehrwertsteuer für den Fall, dass Ihre berufliche Tätigkeit nicht davon befreit ist Dies (auch vierteljährlich) Es wird auch eine Steueradresse benötigt, die notwendig ist, um die Rechnungsstellung durchführen und die vorherige ausfüllen zu können Formen.

Zunächst muss jedoch berücksichtigt werden, dass wir dies nicht tun, wenn wir als von einem Unternehmen angestellter Arbeitnehmer arbeiten Es ist notwendig, die Abrechnungsverfahren durchzuführen, da wir ein Gehalt von der Firma in erhalten Frage. Eine Rechnungsstellung ist nur erforderlich, wenn wir unsere Dienstleistungen als Selbstständige oder Freiberufler anbieten.

Jedoch, Die Anbindung an ein Unternehmen ist nicht dasselbe wie eine Anstellung: Es ist üblich, dass Unternehmen Selbständige beschäftigen, die ihre Dienste in Rechnung stellen. In diesem Fall würden Sie alleine arbeiten und dies wäre auch erforderlich.

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Weitere Voraussetzungen für die Arbeit in der Klinik

Bei einer Tätigkeit im Klinikbereich ist zusätzlich eine Zulassung als Gesundheitszentrum (auch ggf Ausübung der beruflichen Tätigkeit in unserem eigenen Haus), was eine weitere Reihe von Verfahren umfasst, die mit dem Zentrum und der Tätigkeit selbst verbunden sind Fachmann. Die konkreten Verfahren hängen davon ab, ob wir uns selbst gründen oder ein Unternehmen gründen.

Konzentrieren wir uns auf den ersten Fall, müssen wir ein Einkommens- und Ausgabenbuch haben, die Eröffnungs- oder Aktivitätslizenz, die Registrierung im Abfall, der vierteljährliche Mietausweis (Muster 115 in der Schatzkammer) und wenn wir jemanden einstellen, müssen wir auch Muster 111 ausfüllen vierteljährlich.

Was das Zentrum betrifft, so muss, wie gesagt, das Gesundheitsregister eingeholt werden. Dazu ist es erforderlich, einen Antrag an die "Servei d'Autorització i Registre d'Entitats, Centres i Serveis Sanitaris" zu stellen, die Gebühren zu zahlen, zu besitzen und einen Mietvertrag für die Immobilie oder eine Kopie der Urkunden, des DNI und des von einem Techniker unterzeichneten technischen Projekts (einschließlich technischem Bericht und funktionsfähig)

Es wird notwendig sein, einen Raum zu haben, der frei von architektonischen Barrieren ist, ein Büro von mindestens 8 Quadratmetern. Es kann nur von anderen Fachleuten mit derselben Aktivität geteilt werden und muss von einem Bereich aus zugänglich sein öffentlich, mit Empfangs- und Wartebereich, Beratung und Service für Patienten und Gefährten.

Wir müssen auch bei der spanischen Datenschutzbehörde (AGPD) registriert sein, um die Art der Daten zu kommunizieren und aufzuzeichnen mit wem wir zusammenarbeiten, uns Sicherheitsmaßnahmen für die Behandlung von Patientendaten bereitstellen, Datenblätter haben Ansprüche und ein diesbezügliches Hinweisschild, führen eine Berufsrisikovorsorge durch und verfügen über eine Haftpflichtversicherung bürgerlich.

Erstellen Sie Ihre eigene Rechnung als Psychologe in Spanien

An sich, Die Rechnungsstellung ist relativ einfach, wobei nur die verschiedenen Elemente berücksichtigt werden müssen, die enthalten sein müssen.

Zunächst muss klargestellt werden, dass es sich bei dem von uns erstellten Dokument um eine Rechnung handelt und diese sichtbar in der Kopfzeile erscheinen muss. Danach müssen wir die von uns ausgestellte Rechnungsnummer so einarbeiten, dass sie im Laufe der Zeit nacheinander bestellt werden können.

Außerdem müssen wir das Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnung angeben. Es kann auch ratsam sein, die Zeit anzugeben, insbesondere wenn uns mehrere Rechnungen vom selben Datum vorliegen.

Als nächstes müssen wir angeben die Stammdaten sowohl des Ausstellers als auch des Rechnungsempfängers, wobei der Emittent der Berufsangehörige selbst und der Empfänger der Kunde oder Patient ist.

Im Fall des Emittenten müssen wir unseren Vor- und Nachnamen, DNI (oder CIF, falls es sich um ein Unternehmen handelt) und Steueradresse einschließlich Stadt, Provinz und Postleitzahl angeben. Beim Empfänger sind Vor- und Nachname, ID und Adresse oder Steuerdomizil anzugeben (auch mit Ort, Bundesland und Postleitzahl). Wenn der Empfänger ein Unternehmen ist, wird anstelle der DNI die CIF sowie der Firmenname benötigt.

Nach diesen Identifikationsdaten werden wir fortfahren Beschreiben Sie kurz die Dienstleistungen, für die wir Gebühren berechnen, sowie die Anzahl der Einheiten dieser Dienstleistung, die wir erbracht haben (z. B. haben wir Ihnen drei Therapiesitzungen gegeben) und den Einheitspreis oder Preis jeder dieser Dienstleistungen. Es ist auch möglich anzugeben, was wir unter einer Einheit verstehen, beispielsweise eine Therapiestunde. Wir geben unten die Zwischensumme oder die Steuerbemessungsgrundlage an, d. h. den berechneten Gesamtbruttopreis.

Nun müssen wir die Steuern angeben, die von dieser Rechnung abgezogen werden: Mehrwertsteuer und persönliche Einkommenssteuer. Das muss man nun bedenken Die Höhe und der Prozentsatz dieser Steuern können stark variieren. Diese Einbehalte müssen auf der Rechnung selbst vom steuerpflichtigen Betrag abgezogen werden, wobei sowohl der Prozentsatz als auch der einbehaltene Gesamtbetrag in € anzugeben sind. Danach erfassen wir den Gesamtbetrag der Rechnung, den wir nach Abzug der entsprechenden Einbehalte erhalten.

Schließlich müssen wir das Eigentum an der Datendatei aufzeichnen und angeben, wer verantwortlich ist, welche Nutzung erfolgt und eine kurze Liste der Benutzerrechte enthält. Neben, im Falle einer Quellensteuerbefreiung Wir müssen es auch auf der Rechnung erwähnen und angeben, welches Gesetz dieser Befreiung unterliegt.

Mehrwertsteuer auf Rechnung: Befreiungen

Eine der Hauptsteuern, die die meisten Fachleute bei der Rechnungsstellung berücksichtigen müssen, ist die Einkommenssteuer. Mehrwertsteuer oder Mehrwertsteuer, wobei der Prozentsatz, der der beruflichen Tätigkeit selbst entspricht, in jedem der zu berechnen und zu zahlen ist Rechnungen.

Allerdings muss man das bedenken Bestimmte berufliche Tätigkeiten werden nicht mit Mehrwertsteuer oder Mehrwertsteuer besteuert, wobei die Berufe des Gesundheitsbereichs (sofern sie von der Verwaltung anerkannt sind) in ihrer Abrechnung von dieser Steuer befreit sind.

Und es ist das gemäß Artikel 20.3. des Gesetzes 37/1992 über die Mehrwertsteuer, Hilfeleistung für Personen von Ärzten oder Angehörigen der Gesundheitsberufe ist von der Mehrwertsteuer befreit, einschließlich der darin enthaltenen Figur des Psychologen Rücksichtnahme. Das heißt, wenn Sie Psychologe mit Schwerpunkt Klinische Psychologie oder allgemeiner Gesundheitspsychologe sind (entweder nach abgeschlossenem PIR-Widerspruch, nach abgeschlossenem Studium Masterabschluss in Allgemeiner Gesundheitspsychologie oder nach Erhalt der Approbation) und Ihre berufliche Leistung auf der Gesundheitsleistung beruht, müssen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Dies erstreckt sich gemäß Ziffer 20.9 desselben Gesetzes auch auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bildung von Kindern und Jugendlichen, einschließlich Schul- und Hochschulbildung oder Berufsausbildung. Mit anderen Worten, wenn Ihre wirtschaftliche Tätigkeit Sie im selben Kontext dazu veranlasst, eine Art von Ausbildung im Gesundheitsbereich durchzuführen, ist diese ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Tatsache, dass diese Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer befreit sind, bedeutet jedoch nicht, dass wir im Übrigen keine Steuern zahlen sollten, Es ist zu berücksichtigen, dass wir bei einer anderen Art von Tätigkeit die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen müssen. In jedem Fall müssen wir, auch wenn wir befreit sind, sowohl den Prozentsatz als auch den Gesamtbetrag des einbehaltenen Geldes (in diesem Fall 0) angeben.

Der Fall der Einkommensteuer: Gibt es immer Quellensteuern?

Die andere große Steuer, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden muss, ist Einkommensteuer. Wie bei der Mehrwertsteuer gibt es auch bei dieser Steuer Befreiungen. Und es ist so, dass jede Rechnung, die eine nicht autonome Person als Empfänger hat, nicht einbehalten werden muss Persönliche Einkommenssteuer, wenn die Rechnung also an einen bestimmten Patienten ausgestellt wird, müssen wir sie nicht von unserer abziehen Rechnung.

Für den Fall, dass unsere Dienstleistungen einem Unternehmen, einer Institution oder einer selbstständigen Person angeboten werden, wird die Rechnung von der persönlichen Einkommensteuer erfasst, und es ist notwendig, den einbehaltenen Prozentsatz und den Betrag anzugeben. Im Allgemeinen werden normalerweise 15 % angesetzt, obwohl es möglich ist, dass der Abzug in den ersten drei Jahren nur 7 % beträgt.

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